Verordnung (EU) 2019/2099 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 hinsichtlich der für die Zulassung von zentralen Gegenparteien anwendbaren Verfahren und zuständigen Behörden und der Anforderungen für die Anerkennung zentraler Gegenparteien aus Drittstaaten
Die Verordnung (EU) Nr. 648/2012 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 63 32019R2099Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen