Erwägungsgrund 7 32019R2099
Angesichts des globalen Charakters der Finanzmärkte und der Notwendigkeit, die Inkohärenzen bei der Beaufsichtigung von Unions-CCPs und Drittstaaten-CCPs zu beseitigen, sollte die Fähigkeit der ESMA verstärkt werden, auf eine Angleichung der Aufsicht von CCPs hinzuwirken. Für diesen Zweck sollte ein permanenter interner Ausschuss für CCPs (im Folgenden „CCP-Aufsichtsausschuss“) eingerichtet werden, der für die Wahrnehmung von Aufgaben im Zusammenhang mit in der Union zugelassenen CCPs und Drittstaaten-CCPs zuständig ist. Die Einrichtung des CCP-Aufsichtsausschusses innerhalb der ESMA sowie seine Funktionen und Zusammensetzung sollten eine einmalige Lösung darstellen, um die Fachkompetenz im Bereich der CCP-Aufsicht zu bündeln, und sollten keinen Präzedenzfall für die ESAs darstellen.