Erwägungsgrund 8 32019R2099
Der CCP-Aufsichtsausschuss sollte für spezifische Aufgaben zuständig sein, die ihm gemäß der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 zugewiesen werden, um das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarktes sowie die Finanzstabilität der Union und ihrer Mitgliedstaaten zu gewährleisten.