Erwägungsgrund 14 32019R2099
Um kohärente und einheitliche Aufsichtsregeln innerhalb der Union sicherzustellen, sollte der CCP-Aufsichtsausschuss für die Ausarbeitung bestimmter spezifischer Beschlüsse und für die Erfüllung bestimmter Aufgaben verantwortlich sein, die der ESMA übertragen werden. Diese Verantwortlichkeiten stärken die Koordinierungsfunktion der ESMA zwischen den zuständigen Behörden und zwischen den Kollegien, damit eine gemeinsame Aufsichtskultur und kohärente Aufsichtspraktiken geschaffen werden, insbesondere im Hinblick auf Aufsichtsbereiche, die eine grenzüberschreitende Dimension oder mögliche grenzüberschreitende Auswirkungen haben. In dieser Hinsicht könnten derartige relevante Aufsichtstätigkeiten und Beschlüsse insbesondere Aufsichtsbereiche miteinschließen, in denen divergierende aufsichtliche Verfahren Risiken in Form von Regulierungs- und Aufsichtsarbitrage mit sich bringen können oder die Finanzstabilität gefährden können. Die ESMA sollte außerdem über alle Stellungnahmen unterrichtet werden, die von den in der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 bestimmten Kollegien angenommen werden, einschließlich über die Grundlage des Beschlusses, auf den sich die Stellungnahme des Kollegiums bezieht und über eventuelle Empfehlungen, die in diesen Stellungnahmen des Kollegiums enthalten sind.