Erwägungsgrund 29 32019R2099
Angesichts der zunehmend grenzüberschreitenden Dimension der CCPs und der Verflechtungen im Finanzsystem der Union muss die Fähigkeit der Union, die potenziellen von Drittstaaten-CCPs ausgehenden Risiken zu ermitteln, zu überwachen und einzudämmen, verbessert werden. Daher sollte die Rolle der ESMA ausgebaut werden, sodass sie Drittstaaten-CCPs, die eine Anerkennung zum Erbringen von Clearingdiensten in der Union beantragen, wirksam beaufsichtigen kann. Zudem sollten die emittierenden Zentralbanken der Union stärker in die Anerkennung, die Beaufsichtigung sowie die Überprüfung und den Entzug der Anerkennung von Drittstaaten-CCPs, die mit den von ihnen emittierten Währungen arbeiten, eingebunden werden. So sollten die emittierenden Zentralbanken der Union zu bestimmten Aspekten konsultiert werden, die ihre geldpolitischen Zuständigkeiten betreffende Finanzinstrumente berühren, die auf Währungen der Union lauten und durch außerhalb der Union niedergelassene CCPs gecleart werden oder gecleart werden sollen.