Erwägungsgrund 24 32019R2099
Damit ihre Rolle gestärkt wird, sollten die Kollegien die Möglichkeit haben, Stellungnahmen zu zusätzlichen Aufsichtsbereichen abzugeben, die sich grundlegend auf die Geschäfte einer CCP auswirken, einschließlich über die Bewertung von Anteilseignern und Mitgliedern mit qualifizierten Beteiligungen einer CCP und der Auslagerung von betrieblichen Aufgaben, Dienstleistungen oder Tätigkeiten. Darüber hinaus sollte das Kollegium auf Ersuchen eines beliebigen Mitglieds vorbehaltlich eines Mehrheitsbeschlusses des Kollegiums in der Lage sein, in seine Stellungnahmen Empfehlungen zur Behebung von Mängeln beim Risikomanagement der CCP sowie zur Stärkung ihrer Belastbarkeit aufzunehmen. Die Abstimmung des Kollegiums über die Aufnahme dieser Empfehlungen sollte getrennt von der Abstimmung des Kollegiums über die Stellungnahme erfolgen. Um den Einfluss von Stellungnahmen und Empfehlungen des Kollegiums zu stärken, sollten die zuständigen Behörden sie gebührend berücksichtigen und erhebliche Abweichungen von diesen Stellungnahmen oder Empfehlungen begründen.