Erwägungsgrund 57 32019R2099
Eine wirksame Beaufsichtigung von CCPs hängt vom Aufbau von Kompetenzen, Fachkenntnissen und Fähigkeiten sowie von der Entwicklung kooperativer Beziehungen und eines Austauschs zwischen Einrichtungen ab. Da sich diese Prozesse alle im Laufe der Zeit und nach ihrer eigenen Dynamik entwickeln, sollte beim Entwurf eines funktionsfähigen, wirksamen und effizienten Aufsichtssystems für CCPs dessen potenzielle langfristige Entwicklung berücksichtigt werden. Die in der vorliegenden Verordnung festgelegte Verteilung der Zuständigkeiten dürfte sich daher mit der Rolle und den Fähigkeiten der ESMA, die vom CCP-Aufsichtsausschuss unterstützt wird, weiterentwickeln. Um effiziente und belastbare Aufsichtsregeln für CCPs zu entwickeln, sollte die Kommission überprüfen, ob die Aufgaben der ESMA, insbesondere die Aufgaben des CCP-Aufsichtsausschusses, tatsächlich dazu angetan sind, eine einheitliche und kohärente Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 in der Union zu fördern, und ob die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen den Organen und Einrichtungen der Union und der Mitgliedstaaten wirksam ist. Die Kommission sollte auch berichten, wie sich die Verordnung im Hinblick auf gleiche Wettbewerbsbedingungen für CCPs auswirkt, und den Rahmen für die Anerkennung und Beaufsichtigung von Drittstaaten-CCPs bewerten. Sie sollte den Bericht — gegebenenfalls zusammen mit geeigneten Vorschlägen dem Europäischen Parlament und dem Rat übermitteln.