Erwägungsgrund 19 32019R2099
Die emittierenden Zentralbanken sollten an der Vorbereitung der Beschlüsse des CCP-Aufsichtsausschusses im Zusammenhang mit der Einstufung von Drittstaaten-CCPs nach ihrer Systemrelevanz und der Beaufsichtigung Tier 2-CCPs beteiligt sein, damit sie ihre Aufgaben im Zusammenhang mit der Geldpolitik und dem reibungslosen Funktionieren der Zahlungssysteme ordnungsgemäß erfüllen können. Da Beschlüsse der ESMA im Zusammenhang mit Tier 2-CCPs hinsichtlich Einschussanforderungen, Kontrolle der Liquiditätsrisiken, Anforderungen an Sicherheiten sowie Abrechnung und Genehmigung von Interoperabilitätsvereinbarungen für die Aufgaben der Zentralbanken von besonderer Bedeutung sein könnten, sollte der CCP-Aufsichtsausschuss die emittierenden Zentralbanken sämtlicher Unionswährungen, auf die die Finanzinstrumente lauten, die durch die Drittstaaten-CCPs gecleart werden oder gecleart werden sollen, auf der Grundlage eines „Comply-or-explain“-Mechanismus konsultieren.