Erwägungsgrund 5 32019R2099
Vor dem Hintergrund dieser Erwägungen hat die Kommission am 4. Mai 2017 die Mitteilung „Antworten auf Herausforderungen für kritische Finanzmarktinfrastrukturen und die Weiterentwicklung der Kapitalmarktunion“ angenommen, in der darauf verwiesen wird, dass zur Stärkung des derzeitigen, die Finanzstabilität gewährleistenden und die Weiterentwicklung und Vertiefung der Kapitalmarktunion unterstützenden Rahmens weitere Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 erforderlich sind.