Erwägungsgrund 16 32019R2099
Weisen die Aufsichtstätigkeiten im Zusammenhang mit zugelassenen CCPs mangelnde Konvergenz und Kohärenz bei der Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 auf, einschließlich auf der Grundlage der obligatorischen und freiwilligen Konsultation der ESMA durch die zuständigen Behörden und der Beratungen im CCP-Aufsichtsausschuss, so sollte die ESMA das erforderliche Maß an Konvergenz und Kohärenz fördern, auch durch die Herausgabe von Leitlinien, Empfehlungen oder Stellungnahmen. Zur Erleichterung dieses Verfahrens sollte der CCP-Aufsichtsausschuss den Rat der Aufseher ersuchen können, die Annahme von Leitlinien, Empfehlungen und Stellungnahmen durch die ESMA zu erwägen. Der CCP-Aufsichtsausschuss sollte außerdem dem Rat der Aufseher Stellungnahmen zu den von der ESMA zu treffenden Beschlüssen übermitteln können, die die Aufgaben und Tätigkeiten der für CCPs zuständigen Behörden betreffen. Der CCP-Aufsichtsausschuss sollte beispielsweise Stellungnahmen zu von der ESMA ausgearbeiteten Entwürfen für technische Standards oder Leitlinien im Bereich der Zulassung und Beaufsichtigung von CCPs abgeben.