Erwägungsgrund 30 32019R2099
Nachdem die Kommission die Gleichwertigkeit des Rechts- und Aufsichtsrahmens eines Drittstaats mit jenem der Union festgestellt hat, sollten beim Verfahren zur Anerkennung der CCPs aus diesem Drittstaat die Risiken berücksichtigt werden, die von diesen CCPs für die Finanzstabilität der Union oder eines oder mehrerer ihrer Mitgliedstaaten ausgehen.