Erwägungsgrund 59 32021R0697
Die Kommission sollte die Durchführung des Fonds begleiten und dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich einen Bericht über die erzielten Fortschritte übermitteln, unter anderem darüber, wie die aus dem EDIDP und der PADR gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung des Fonds berücksichtigt werden. Zu diesem Zweck sollte die Kommission die erforderlichen Begleitungsmaßnahmen einrichten. Der Bericht sollte keine vertraulichen Informationen enthalten.