Erwägungsgrund 54 32021R0697
Die Haushaltsordnung findet auf den Fonds Anwendung, soweit nichts anderes bestimmt ist. Die Haushaltsordnung regelt den Vollzug des Unionshaushalts, einschließlich Bestimmungen zu Finanzhilfen, Preisgeldern, Auftragsvergabe, indirekter Mittelverwaltung, Finanzierungsinstrumenten, Haushaltsgarantien und zum finanziellem Beistand.