Erwägungsgrund 31 32021R0697
Die Förderung der Innovation und der technologischen Entwicklung in der Verteidigungsindustrie der Union sollte mit den Sicherheits- und Verteidigungsinteressen der Union kohärent sein. Dementsprechend sollten die Beiträge der Maßnahmen zu diesen Interessen und zu den von den Mitgliedstaaten gemeinsam vereinbarten Prioritäten bei Verteidigungsforschung und -fähigkeiten als Vergabekriterium dienen.