Erwägungsgrund 64 32021R0697
Die Verwendung vertraulicher Hintergrundinformationen, einschließlich Daten, Fachkenntnissen oder Informationen, die vor oder außerhalb der Tätigkeit des Fonds generiert wurden, oder der Zugang unbefugter Einzelpersonen zu Ergebnissen, die im Zusammenhang mit durch den Fonds unterstützten Maßnahmen gewonnen wurden, kann sich nachteilig auf die Interessen der Union oder eines oder mehrerer ihrer Mitgliedstaaten auswirken. Der Umgang mit vertraulichen Informationen sollte daher durch einschlägiges Unionsrecht und nationale Vorschriften geregelt werden.