Erwägungsgrund 48 32021R0697
Die unabhängigen Experten sollten Fragen, bei denen für sie ein Interessenkonflikt — insbesondere wegen ihrer Position zum Zeitpunkt der Bewertung — besteht, weder bewerten noch dazu beratend oder unterstützend tätig werden. So sollten sie insbesondere die gewonnenen Informationen nicht gegen das Konsortium verwenden können, das sie bewerten.