Erwägungsgrund 20 32021R0697
Wird eine durch den Fonds unterstützte Maßnahme von einem Projektmanager geleitet, der von Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ernannt wurde, so sollte die Kommission den Projektmanager vor Ausführung der Zahlung an die Empfänger zu dem Fortschritt der Maßnahme konsultieren, damit der Projektmanager gewährleisten kann, dass die Zeitpläne von den Empfängern eingehalten werden. Der Projektmanager sollte der Kommission Anmerkungen zum Fortschritt der Maßnahme übermitteln, damit die Kommission feststellen kann, ob die Voraussetzungen für die Veranlassung der Zahlung erfüllt wurden.