Erwägungsgrund 33 32021R0697
Die Kommission wird sonstige Tätigkeiten berücksichtigen, die im Rahmen von Horizont Europa — dem mit der Verordnung (EU) 2021/695 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgestellten Rahmenprogramm für Forschung und Innovation — finanziert werden, um unnötige Doppelungen zu vermeiden und eine gegenseitige Bereicherung und Synergien zwischen ziviler und verteidigungsbezogener Forschung zu gewährleisten.