Erwägungsgrund 67 32021R0697
Die Kommission sollte den Fonds unter gebührender Berücksichtigung der Vertraulichkeits- und Sicherheitserfordernisse, insbesondere in Bezug auf vertrauliche Informationen einschließlich Verschlusssachen, verwalten.
Die Kommission sollte den Fonds unter gebührender Berücksichtigung der Vertraulichkeits- und Sicherheitserfordernisse, insbesondere in Bezug auf vertrauliche Informationen einschließlich Verschlusssachen, verwalten.