Erwägungsgrund 35 32021R0697
Es sollte ein integrierter Ansatz sichergestellt werden, indem die Tätigkeiten im Geltungsumfang der von der Kommission gemäß Artikel 58 Absatz 2 Buchstabe b der Haushaltsordnung eingeleiteten Vorbereitenden Maßnahme im Bereich Verteidigungsforschung (Preparatory Action on Defence Research — PADR) sowie des durch die Verordnung (EU) 2018/1092 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Europäischen Programms zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich (European Defence Industrial Development Programme — EDIDP) zusammengeführt werden und indem die Teilnahmebedingungen harmonisiert werden. Mit diesem integrierten Ansatz sollte ein kohärenteres Instrumentarium geschaffen, die innovativen, kooperativen und wirtschaftlichen Auswirkungen des Fonds verstärkt und gleichzeitig unnötige Doppelungen und Fragmentierung vermieden werden. Damit würde der Fonds auch zur besseren Nutzung der Ergebnisse der Verteidigungsforschung beitragen, indem die Lücke zwischen der Forschungs- und der Entwicklungsphase unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Verteidigungssektors geschlossen und alle Formen der Innovation gefördert werden, einschließlich disruptiver Technologien für die Verteidigung. Darüber hinaus kann gegebenenfalls mit positiven Spillover-Effekten im zivilen Bereich gerechnet werden.