Erwägungsgrund 41 32021R0697
Bei der Entwicklung der Arbeitsprogramme sollte die Kommission zudem durch angemessene Konsultation des Ausschusses gewährleisten, dass mit den vorgeschlagenen Forschungs- oder Entwicklungsmaßnahmen unnötige Doppelungen vermieden werden. In diesem Zusammenhang kann die Kommission eine Vorabprüfung potenzieller Überschneidungen mit bestehenden Fähigkeiten oder bereits finanzierten Forschungs- oder Entwicklungsprojekten in der Union vornehmen.