Erwägungsgrund 32 32021R0697
Im Rahmen der SSZ-Projekte innerhalb des institutionellen Rahmens der Union entwickelte förderfähige Maßnahmen sollten eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Rechtsträgern in den verschiedenen Mitgliedstaaten kontinuierlich gewährleisten und sollten somit einen unmittelbaren Beitrag zu den Zielen des Fonds leisten. Wenn sie ausgewählt werden, sollten solche Maßnahmen daher für einen erhöhten Finanzierungssatz in Betracht kommen.