Erwägungsgrund 63 32021R0697
Die Unterstützung der Union sollte sich weder auf die Verbringung von Verteidigungsgütern innerhalb der Union gemäß der Richtlinie 2009/43/EG noch auf die Ausfuhr von Gütern, Ausrüstung oder Technologien auswirken. Die Ausfuhr von Militärgütern und Militärtechnologie durch die Mitgliedstaaten ist im Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP des Rates geregelt.