Erwägungsgrund 34 32021R0888
Um solidarische Tätigkeiten unter jungen Menschen zu unterstützen, können teilnehmende Organisationen öffentliche oder private, gemeinnützige oder gewinnorientierte Einrichtungen oder internationale Organisationen sein; hierzu können Jugendorganisationen, religiöse Einrichtungen und wohltätige Vereinigungen, säkular-humanistische Organisationen, nichtstaatliche Organisationen oder andere Akteure der Zivilgesellschaft zählen.