Erwägungsgrund 59 32021R0888
Das System für die Leistungsberichterstattung sollte sicherstellen, dass die Daten für die Überwachung und die Evaluierung der Durchführung des Programms effizient, wirksam und rechtzeitig erhoben werden und hinreichend detailliert sind. Diese Daten und Informationen sollten der Kommission in einer Weise übermittelt werden, die mit den einschlägigen Datenschutzvorschriften vereinbar ist.