Erwägungsgrund 25 32021R0888
Besondere Aufmerksamkeit sollte der Gewährleistung der Qualität der solidarischen Tätigkeiten und den Möglichkeiten im Rahmen des Programms gelten, insbesondere durch das Angebot — online oder offline — von Fortbildungen, Sprachunterstützung und Unterstützung der Teilnehmer bei administrativen Verfahren vor, während und nach der betreffenden solidarischen Tätigkeit sowie von Versicherungen, einschließlich Unfall-, Kranken- und Haftpflichtversicherungen. Die Validierung der durch die Teilnehmer im Rahmen des Programms erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen sollte sichergestellt werden. Die Sicherheit und der Schutz der Teilnehmer, der teilnehmenden Organisationen und der vorgesehenen Begünstigten ist nach wie vor von allerhöchster Wichtigkeit. Diese Sicherheit und der Schutz sollten auch angemessene, den geltenden nationalen Rechtsvorschriften entsprechende Anforderungen für Teilnehmende einschließen, die mit schutzbedürftigen Gruppen arbeiten. Alle solidarischen Tätigkeiten sollten dem Grundsatz der Schadensvermeidung folgen und sollten unter gebührender Berücksichtigung der Auswirkungen unvorhergesehener Umstände wie Umweltkrisen, Konflikte oder Pandemien durchgeführt werden. Freiwillige sollten nicht zu Tätigkeiten in Gebieten mit internationalen oder nicht internationalen bewaffneten Konflikten bzw. in Einrichtungen entsandt werden, die internationalen Menschenrechtsstandards nicht entsprechen.