Erwägungsgrund 38 32021R0888
Bei der Weiterentwicklung des Portals des Europäischen Solidaritätskorps sollte der Europäische Interoperabilitätsrahmen, der in der Mitteilung der Kommission vom 23. März 2017 mit dem Titel „Europäischer Interoperabilitätsrahmen — Umsetzungsstrategie“ festgelegt wird, berücksichtigt werden‚ der spezifische Leitlinien für die Einrichtung interoperabler digitaler öffentlicher Dienste enthält und von den Mitgliedstaaten und anderen Mitgliedern des Europäischen Wirtschaftsraums durch nationale Interoperabilitätsrahmen umgesetzt wird. Der Europäische Interoperabilitätsrahmen enthält 47 konkrete Empfehlungen für öffentliche Verwaltungen dazu, wie sie die Lenkung ihrer Interoperabilitätsaktivitäten verbessern, organisationsübergreifende Beziehungen aufbauen, Verfahren zur Unterstützung durchgehender digitaler Dienste straffen und dafür sorgen können, dass die Interoperabilitätsbemühungen weder durch bestehende noch durch neue Rechtsakte beeinträchtigt werden.