Erwägungsgrund 23 32021R0888
Teilnehmer an Freiwilligentätigkeiten (im Folgenden „Freiwillige“) können zur Stärkung der Kapazitäten der Union beitragen, bedarfsorientierte und auf Grundsätzen beruhende humanitäre Hilfe zu leisten, und zur Verbesserung der Wirksamkeit des humanitären Sektors beitragen, sofern sie in angemessener Weise ausgewählt, geschult und auf ihre Entsendung vorbereitet werden und ihnen so die notwendigen Fähigkeiten und Kompetenzen vermittelt werden, um Menschen in Not möglichst wirksam zu helfen, und sofern sie vor Ort entsprechend unterstützt bzw. betreut werden. Daher spielen hochqualifizierte, gut geschulte und erfahrene Betreuer, Mentoren und Sachverständige eine wichtige Rolle bei der Förderung der Wirksamkeit der humanitären Maßnahmen vor Ort und bei der Unterstützung der Freiwilligen als Teil der Freiwilligentätigkeiten. Diese Betreuer, Mentoren und Sachverständigen können an Freiwilligentätigkeiten beteiligt werden, um die Freiwilligen anzuleiten und zu begleiten sowie die Komponenten zu Entwicklung und Kapazitätsaufbau der Freiwilligentätigkeiten zu unterstützen, wodurch die lokalen Netze und Gemeinschaften gestärkt werden. Dabei sollte den Kapazitäten von Aufnahmeorganisationen in Drittländern besondere Aufmerksamkeit zukommen, ebenso wie der Notwendigkeit, die Tätigkeiten der Freiwilligen in den lokalen Kontext einzubetten und die Interaktion der Freiwilligen mit lokalen Akteuren im humanitären Bereich, der Aufnahmegemeinschaft und der Zivilgesellschaft zu fördern.