Erwägungsgrund 48 32021R0888
Im Sinne einer größtmöglichen Wirkung des Programms sollten Vorkehrungen getroffen werden, damit die Mitgliedstaaten und die Drittländer, die mit diesem Programm oder mit anderen Programmen der Union assoziiert sind, im Einklang mit den Regeln des Programms zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen können.