Erwägungsgrund 54 32021R0888
Damit die Ziele des Programms besser erreicht werden können, sollten die Kommission, die nationalen Behörden und die nationalen Agenturen vorzugsweise eng und gegebenenfalls in Partnerschaft mit Nichtregierungsorganisationen, sozialen Unternehmen, Jugendorganisationen, Organisationen, die Menschen mit Behinderungen vertreten, und lokalen Akteuren zusammenarbeiten, die über Fachwissen im Bereich solidarischer Tätigkeiten verfügen.