Erwägungsgrund 67 32021R0888
Maßnahmen oder Initiativen, die im Rahmen der vorliegenden Verordnung nicht unterstützt werden, können nicht in das Arbeitsprogramm aufgenommen werden.
Maßnahmen oder Initiativen, die im Rahmen der vorliegenden Verordnung nicht unterstützt werden, können nicht in das Arbeitsprogramm aufgenommen werden.