Erwägungsgrund 31 32021R0888
Eine Einrichtung, die Mittel für das Angebot von solidarischen Tätigkeiten im Rahmen des Programms zu beantragen beabsichtigt, sollte zunächst ein Qualitätssiegel erhalten. Diese Voraussetzung sollten nicht für natürliche Personen gelten, die im Namen einer informellen Gruppe von Teilnehmern des Programms um finanzielle Unterstützung für ihre Solidaritätsprojekte ersuchen. Die Zuerkennung eines Qualitätssiegels sollte jedoch nicht automatisch zu einer Mittelausstattung durch das Programm führen.