Erwägungsgrund 32 32021R0888
Im Allgemeinen sollten Finanzhilfeanträge bei der nationalen Agentur des Landes eingereicht werden, in dem die teilnehmende Organisation ihren Sitz hat. Finanzhilfeanträge für Tätigkeiten mit unionsweiter oder internationaler Reichweite, einschließlich solidarische Tätigkeiten von Freiwilligenteams in Schwerpunktbereichen auf Unionsebene, und für solidarische Tätigkeiten zur Unterstützung von Maßnahmen der humanitären Hilfe in Drittländern können gegebenenfalls zentral verwaltet werden.