Gesetze
Gesetz wird geladen …
Erzeugnisse mit geschützter Ursprungsbezeichnung oder geschützter geografischer Angabe weisen einzigartige Merkmale auf, die mit ihrem geografischen Ursprung wie auch mit traditionellem Fachwissen zusammenhängen. Um das Ansehen dieser Erzeugnisse zu schützen und die Gefahr einer erheblichen Wertminderung oder einer missbräuchlichen Verwendung durch Dritte abzuwenden, ist es angebracht, den Mitgliedstaaten zu gestatten, Beschränkungen für die Erteilung von Neuanpflanzungsgenehmigungen festzulegen, Maßnahmen zu ergreifen, mit denen die Umgehung der Vorschriften über den Schutzmechanismus für Neuanpflanzungen verhindert wird, und Kriterien für die Förderfähigkeit und die Prioritäten für die Erteilung von Genehmigungen für Neuanpflanzungen in den betreffenden Gebieten festzulegen.