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Um sicherzustellen, dass die Form und das Erscheinungsbild des elektronischen Etiketts den neuen Anforderungen gerecht werden, die sich aus der rasch und ständig fortschreitenden Digitalisierung ergeben, und um zu ermöglichen, dass diese elektronischen Mittel andere für die Verbraucher relevanten Informationen enthalten können, die nach Unionsrecht oder nationalem Recht erforderlich sind und auf elektronischem Wege bereitgestellt werden können, wodurch sich der Verwaltungsaufwand für die Marktteilnehmer verringert, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden delegierte Rechtsakte zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 zu erlassen, indem sie die Vorschriften über die Darstellung von Informationen auf elektronische Etikettierung festlegt.