Gesetze
Gesetz wird geladen …
Um der Notwendigkeit für die Mitgliedstaaten, eine effiziente Umstrukturierung der Rebflächen zu gewährleisten, und der Notwendigkeit, eine Steigerung der Erzeugung zu verhindern, die zu einem Überangebot führen könnte, gleichermaßen Rechnung zu tragen, sollte es den Mitgliedstaaten gestattet sein, Bedingungen für die Durchführung der Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen gemäß Artikel 58 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2021/2115 festzulegen. Diese Bedingungen sollten darauf abzielen, eine Ertragssteigerung und damit der Erzeugung auf Rebflächen, die unter diese Interventionskategorie fallen, zu verhindern.