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Die Vorschriften über die Etikettierung von Weinerzeugnissen sollten geändert werden, um die Verbraucher besser über die Merkmale von Weinbauerzeugnissen mit einem niedrigeren Alkoholgehalt zu informieren, wobei die Verpflichtung zur Bereitstellung von Informationen über den Einsatz der Entalkoholisierung beibehalten werden sollte. Die Verbraucher kennen Begriffe wie „0,0 %“ und „alkoholfrei“. Diese Begriffe sind jedoch in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich geregelt. Die Begriffe, die sich auf einen reduzierten Alkoholgehalt beziehen, sollten den Unionsvorschriften für die Kennzeichnung des reduzierten Alkoholgehalts bestimmter Stoffe entsprechen. Daher ist es notwendig, die Verwendung dieser Begriffe in der gesamten Union zu harmonisieren, damit der Weinsektor von der neu entstandenen Nachfrage der Verbraucher profitieren kann und gleichzeitig das Funktionieren des Binnenmarkts gewährleistet ist.