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Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Verwendung eines Begriffs, der sich auf einen Betrieb im Weinsektor bezieht und auf Unionsebene vorbehalten ist und bestimmten Bedingungen unterliegt, in Marken und Handelsnamen für die Verbraucher irreführend sein kann. Daher sollte die Kommission die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 zu erlassen, indem sie Vorschriften über das Verhältnis zwischen Begriffen festzulegen, die sich auf einen Betrieb und Marken und Handelsnamen beziehen.