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Um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern und die Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit der Krisenmaßnahmen, für die nationale Zahlungen genehmigt werden sollen, zu gewährleisten, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 zu erlassen, in dem sie Vorschriften für die allgemeinen Förderbedingungen und Prioritätskriterien für die Zuteilung solcher nationalen Zahlungen, die von den Mitgliedstaaten festzulegen sind, für die Ermittlung der Marktsituationen, in denen solche Maßnahmen gerechtfertigt sind, für die Berechnung der nationalen Zahlungen und für ihre Kohärenz mit anderen Stützungsmaßnahmen für den Weinsektor im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) festzulegen.