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Die genannten Probleme bei Weinbauerzeugnissen in Bezug auf den Verweis auf die elektronischen Mittel, über die die Nährwertdeklaration und das Verzeichnis der Zutaten zugänglich sind, bestehen auch bei aromatisierten Weinerzeugnissen. Daher sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 251/2014 zu erlassen, in denen Vorschriften für aromatisierte Weinerzeugnisse für den auf der Verpackung oder auf einem daran befestigten Etikett angebrachten Verweis auf die elektronischen Mittel festgelegt werden.