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Auch wenn die Wiederbepflanzung einer gerodeten Rebfläche die Weinanbaufläche nicht vergrößert, sollte den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt werden, Vorschriften für die Wiederbepflanzung festzulegen, um die territoriale Verteilung der Rebflächen besser zu steuern und so beispielsweise die Verlagerung von Rebflächen in Regionen mit einem Marktungleichgewicht oder weg von Terrassen- und Steillagen zu vermeiden, wo sie eine wichtige Rolle für die Erhaltung der Landschaft spielen und Bodenerosion verhindern. Die Mitgliedstaaten sollten auch die Möglichkeit erhalten, Bedingungen in Bezug auf Reben, aus denen bestimmte Weine erzeugt werden, und Erzeugungsverfahren, für die der Mitgliedstaat festgestellt hat, dass sie den Durchschnittsertrag der Anbauregion wesentlich erhöhen, oder Bedingungen festzulegen, um die Erhaltung traditioneller Erzeugungsverfahren sicherzustellen.