Verordnung (EU) 2026/471 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Februar 2026 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013, (EU) Nr. 251/2014 und (EU) 2021/2115 in Bezug auf bestimmte Marktvorschriften und sektorbezogene Unterstützungsmaßnahmen im Weinsektor und für aromatisierte Weinerzeugnisse und der Verordnung (EU) 2024/1143 über bestimmte Vorschriften für die Kennzeichnung von Spirituosen
Für die Zwecke der Umsetzung der Interventionskategorie „Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen“ sollte in Artikel 58 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe a Ziffer i der Verordnung (EU) 2021/2115 klargestellt werden, dass es auch möglich ist, mit der Sortenumstellung das Ziel der Erhöhung der Klimaresilienz von Rebflächen anzustreben.
Erwägungsgrund 36 32026R0471Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen