Verordnung (EU) 2026/471 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Februar 2026 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013, (EU) Nr. 251/2014 und (EU) 2021/2115 in Bezug auf bestimmte Marktvorschriften und sektorbezogene Unterstützungsmaßnahmen im Weinsektor und für aromatisierte Weinerzeugnisse und der Verordnung (EU) 2024/1143 über bestimmte Vorschriften für die Kennzeichnung von Spirituosen
Um den Aufwand für die Marktteilnehmer und die Unsicherheit, mit der sie konfrontiert sind, zu verringern, sollte klargestellt werden, dass obligatorische Angaben auf einer bestimmten Verpackung nur einmal angegeben werden müssen.
Erwägungsgrund 25 32026R0471Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen