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Die Bereitstellung des Zutatenverzeichnisses und der Nährwertdeklaration von Weinerzeugnissen auf elektronischem Wege hat sich als wirksamer Weg für die Marktteilnehmer erwiesen, wichtige Informationen für die Verbraucher bereitzustellen, und fördert gleichzeitig das Funktionieren des Binnenmarkts und von Weinausfuhren. Dies gilt insbesondere für Kleinerzeuger. Das Fehlen harmonisierter Vorschriften für den Verweis auf das elektronische Etikett, das das Zutatenverzeichnis und/oder die Nährwertdeklaration enthält, auf der Verpackung oder dem daran befestigten Etikett führte jedoch zu unterschiedlichen Praktiken der Marktteilnehmer und zu unterschiedlichen Vorschriften der nationalen Behörden, was die ordnungsgemäße Vermarktung von Wein beeinträchtigt. Um die Kosten und den Verwaltungsaufwand für die Marktteilnehmer so gering wie möglich zu halten und ein gemeinsames Vorgehen auf dem gesamten Unionsmarkt zu gewährleisten und gleichzeitig der Notwendigkeit Rechnung zu tragen, diese Informationen den Verbrauchern zugänglich zu machen, sollte die Kommission die Befugnis erhalten, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten delegierte Rechtsakte zu erlassen, um die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 zu ergänzen, indem sie Vorschriften für den Verweis auf das elektronische Etikett auf der Verpackung oder dem daran befestigten Etikett auszuarbeiten, wodurch den Verbrauchern das Zutatenverzeichnis und die Nährwertdeklaration in harmonisierter Weise zur Verfügung gestellt wird, auch durch ein sprachneutrales System.