Art. 12e 32008R1005
Datensicherheit
Die Mitgliedstaaten und die Kommission gewährleisten, dass CATCH den Bestimmungen über Datensicherheit gemäß den Artikeln 134 und 136 der Verordnung (EU) 2017/625 genügt.
Die Mitgliedstaaten und die Kommission gewährleisten, dass CATCH den Bestimmungen über Datensicherheit gemäß den Artikeln 134 und 136 der Verordnung (EU) 2017/625 genügt.