Erwägungsgrund 38 32019R0876
Während der Finanzkrise sind bei einigen in der Union ansässigen Instituten wesentliche Handelsbuchverluste aufgelaufen. Bei manchen dieser Institute erwies sich die Höhe der Kapitalanforderungen, um diese Verluste aufzufangen, als unzureichend, was zur Folge hatte, dass diese Institute außerordentliche finanzielle Unterstützung aus öffentlichen Mitteln beanspruchten. Diese Beobachtungen führten dazu, dass der Basler Ausschuss einige Schwachstellen in der aufsichtlichen Behandlung von Handelsbuchpositionen, nämlich die Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko, beseitigt hat.