Erwägungsgrund 62 32019R0876
Wie von der EBA, der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) (ESMA), die durch die Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates errichtet wurde, und der Europäischen Zentralbank empfohlen, sollten die ZGP wegen ihres gesonderten Geschäftsmodells von der Anforderung der Verschuldungsquote ausgenommen sein, da sie eine Bankzulassung nur benötigen, um Zugang zu Über-Nacht-Zentralbankfazilitäten zu erhalten und ihre Aufgaben als Schlüsselinstrumente zum Erreichen wichtiger politischer und regulatorischer Ziele im Finanzsektor wahrnehmen zu können.