Erwägungsgrund 3 32019R0876
In ihrer Mitteilung vom 24. November 2015 „Auf dem Weg zur Vollendung der Bankenunion“ hat die Kommission anerkannt, dass eine weitere Risikominderung erforderlich ist, und sich dazu verpflichtet, einen Gesetzgebungsvorschlag vorzulegen, der sich auf international vereinbarte Standards stützt. Die Notwendigkeit, weitere konkrete legislative Maßnahmen zur Risikominderung im Finanzsektor zu ergreifen, wurde auch vom Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 17. Juni 2016 und vom Europäischen Parlament in seiner Entschließung vom 10. März 2016 zur Bankenunion — Jahresbericht 2015 anerkannt.