Erwägungsgrund 18 32019R0876
Nach Maßgabe des TLAC-Standards sollte die Anforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten für Abwicklungseinheiten gelten, die entweder selbst G-SRI oder Teil einer als G-SRI eingestuften Gruppe sind. Die Anforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten sollte entweder auf Einzelbasis oder auf konsolidierter Basis Anwendung finden, je nachdem, ob es sich bei solchen Abwicklungseinheiten um unabhängige Institute ohne Tochterunternehmen oder um Mutterunternehmen handelt.