Erwägungsgrund 102 32019R0881
Die nationalen Behörden für die Cybersicherheitszertifizierung sollten insbesondere die Verpflichtungen der in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet niedergelassenen Hersteller oder Anbieter von IKT-Produkten, -Diensten oder -Prozessen in Bezug auf die EU-Konformitätserklärung überwachen und durchsetzen, die nationalen Akkreditierungsstellen bei der Überwachung und Beaufsichtigung der Tätigkeiten der Konformitätsbewertungsstellen durch Bereitstellung von Sachkenntnis und einschlägigen Informationen unterstützen, Konformitätsbewertungsstellen ermächtigen, ihre Aufgaben wahrzunehmen, wenn diese in einem europäischen Schema für die Cybersicherheitszertifizierung festgelegte zusätzliche Anforderungen erfüllen, und einschlägige Entwicklungen auf dem Gebiet der Cybersicherheitszertifizierung verfolgen. Die nationalen Behörden für die Cybersicherheitszertifizierung sollten auch Beschwerden bearbeiten, die von natürlichen oder juristischen Personen in Bezug auf die von diesen Behörden ausgestellten europäischen Cybersicherheitszertifikate oder die in Verbindung mit den europäischen Cybersicherheitszertifikaten von Konformitätsbewertungsstellen ausgestellten Zertifikate für die Vertrauenswürdigkeitsstufe „hoch“ eingereicht werden, den Beschwerdegegenstand, soweit angemessen, untersuchen und den Beschwerdeführer über die Fortschritte und das Ergebnis der Untersuchung innerhalb einer angemessenen Frist unterrichten. Darüber hinaus sollten die nationalen Behörden für die Cybersicherheitszertifizierung mit anderen nationalen Behörden für die Cybersicherheitszertifizierung und anderen öffentlichen Stellen zusammenarbeiten, auch indem sie Informationen über die etwaige Nichtkonformität von IKT-Produkten, -Diensten und -Prozessen mit den Anforderungen dieser Verordnung oder bestimmten europäischen Schemata für die Cybersicherheitszertifizierung austauschen. Die Kommission sollte diesen Informationsaustausch erleichtern, indem sie ein allgemeines elektronisches Informationssystem zur Unterstützung bereitstellt, zum Beispiel das internetgestützte Informations- und Kommunikationssystem zur europaweiten Marktüberwachung (Information and Communication System on Market Surveillance — ICSMS) und das gemeinschaftliche System zum raschen Austausch von Informationen über die Gefahren bei der Verwendung von Konsumgütern (Community system for the rapid exchange of information on dangers arising from the use of consumer products — RAPEX), die in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 bereits von Marktüberwachungsbehörden genutzt werden.